Allgem. Geschäftsbedingungen
Geschäftsbereich Immobilienvermietung / Mietbedingungen
Rechtliches:
Wat mutt, dat mutt
Buchungen über das Internet werden erst mit unserer Bestätigung gültig. Diese erfolgt, je nach
Anreisetermin per Post, Fax oder E-Mail, innerhalb von 3 Werktagen.
Über das Internet kann nur für das laufende Kalenderjahr gebucht werden.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 7 Übernachtungen. Hiervon abweichende Buchungen sind
technisch möglich, können aber unter Hinweis auf diese Bestimmung abgelehnt werden.
Mindestmietzeiten über Ostern, 1.Mai, Himmelfahrt, Pfingsten, 3.Oktober, Weihnachten und
Silvester/Neujahr sind 7 Übernachtungen. Bei kürzeren Aufenthalten, die nur kurzfristig
gebucht werden können, werden ggf. Hauptsaisonpreise berechnet.
ghd GmbH - nachstehend ghd genannt- schließt diesen Vertrag im Namen, für Rechnung und
in Vollmacht des Eigentümers ab. ghd selbst ist also nur Vermittler und vom Eigentümer
bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit
dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen
Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag
gegen den Mieter geltend zu machen.
An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Belegung
Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und nur bis zu der
auf der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenbelegungszahl zulässig sowie
mit einem zusätzlichen Mietzins von 25,00 € pro Person und Nacht zu vergüten. Im
Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder
unentgeltlich überlassen werden.
Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe
Die Wohnungsübergabe erfolgt durch eine Bevollmächtigte von ghd. In Ausnahmefällen
und verspäteter Anreise (nach 20:00 Uhr) wird der Schlüssel am Objekt hinterlegt. Die
Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle
Schlüssel wieder bei der Bevollmächtigten abzugeben oder im zur Wohnung
gehörenden Briefkasten einzuwerfen! Bitte klären Sie evtl. Fragen hinsichtlich der
Schlüsselübergabe während der Geschäftszeiten und vor Ihrer Anreise.
Haftung des Mieters
ghd stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur
Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am 2.Tag, nach Einzug eventuelle
Schäden an ghd zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche
Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen,
haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.
Haustiere
Haustiere sind generell nicht gestattet.
Nichtraucherobjekte
Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt, einschließlich der
Außenterrassen und Balkone nicht geraucht werden. Wir bitten Sie dringend, sich an
diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte an Allergiker vermietet werden, denen wir
ausdrücklich zusichern, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben bzw. hierin
nicht geraucht wurde. lm Falle der Zuwiderhandlung drohen uns und lhnen erhebliche
Schadensersatzansprüche.
Gästekarten - früher Kurkarten
Die Gästekarten werden von ghd ausgestellt und sind auch vor Ort zu bezahlen.
Auszug
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren,
abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die
Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung
zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten
Obhutspflicht des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu
belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die- durch
Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm,
durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen
oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache
aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den
Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem
Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der
Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Der Mieter ist
nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache
vorzunehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf die
sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein
verursachter Schaden ersetzt wird.
Telefon (soweit vorhanden)
Die Telefoneinheit wird mit € 0,20 berechnet und ist vor Abreise zu bezahlen
Internet (soweit vorhanden)
Falls Ihnen im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt folgendes: Sie
verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:
- Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen
Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
- rechtswidrige Kontaktaufnahme;
- Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken ("Tauschbörsen");
- Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-
und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und
Persönlichkeitsrechten;
- Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte ("Hacking");
- Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an
den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
- unaufgeforderter Nachrichtenversand ("Spamming");
- Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen
bzw. Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten
lnternetanschlusses führen oder führen können.
Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie uns oder dem Eigentümer des
Mietobjekts auf Schadensersatz. Sie stellen ghd und den Eigentümer des Mietobjekts
von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden
Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.
Kurzbuchungen
Buchungen unter 7 Übernachtungen können je nach Saisonzeit auch nur kurzfristig, in
der Regel ca. 7 Tage vorher angenommen werden.
Buchungsbestätigung
Mit Abschluss eines Mietvertrages und dem Eingang einer Anzahlung von 30 % des
endgültigen Rechungsbetrages ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Sie erhalten
dann eine schriftliche Buchungsbestätigung von uns. Für den Fall, dass zwischen
Mietvertragsabschluss und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die
Buchungsbestätigung) liegen, behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor.
Kaution
Der Vermieter/ghd behält sich vor eine Mietkaution, spätestens mit der Restzahlung, vor
Urlaubsantritt zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der Ferienunterkunft
innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen. Ein Einbehalt erfolgt in den Fällen in denen
der Mieter seine Obhutspflicht verletzt.
Bezahlung
Überweisen Sie bitte die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages bis spätestens 42
Tage vor Ihrem Urlaubsantritt auf unser Konto. Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb
42 Tagen vor dem Anreisetag, überweisen Sie bitte umgehend den gesamten Mietbetrag
auf das angegebene Konto. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis
enthalten.
Stornierung
•
Der Vermieter und ghd, als dessen Vertreter, können den Vertrag in Fällen von höherer
Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-,
Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt
nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt
einverstanden.
•
Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem
Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B.
Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen
kann. Ein Rücktritt von einer bestätigten Reise muss schriftlich erfolgen.
•
Benennen Sie uns keinen adäquaten Ersatzmieter, berechnen wir Ihnen bei einem
Vertragsrücktritt
- bis 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des Mietbetrages
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 50 % des Mietbetrages
- ab dem 13. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag 100 % des Mietbetrages.
Treten Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt an oder beenden Sie Ihren Aufenthalt
vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir Ihnen ebenfalls 100 % des im Mietvertrag
festgeschriebenen Betrages. Für den Fall von ersparten Aufwendungen (regelmäßig
20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden
diese angerechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei
Ihrer Hausversicherung.
•
Sollte die Wohnung an einen „Last-Minute Mieter“ für die vereinbarte Mietzeit vermietet
werden, erhält der Mieter den Mieterlös abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 70 €
zzgl. MwSt. angerechnet.
Haftungsausschluss
•
Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
•
Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe
der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß bzw. "Sylter
Maß").
Höhere Gewalt
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht
voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen. Sollte
aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der
Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
Reklamationen
Beanstandungen sind spätestens 1 Tag nach dem Bezug der Wohnung zu melden.
Ansonsten besteht kein Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz.
Sonstiges
•
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser
Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
•
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die
Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.
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Der Erfüllungsort ist die Insel Sylt
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Der Gerichtsstand ist Gießen